Margot Reger Verkehrspsychologie in Tübingen und Reutlingen
Erstberatung & Analyse MPU Vorbereitung mit Test-MPU Punkteabbau

 

Punkteabbau durch verkehrspsychologische Beratung
nach § 4 Absatz 9 des StVG

Diese Maßnahme kommt für Fahranfänger in der Probezeit und/oder für Kraftfahrer mit einem Punktestand von 14 bis 17 Punkten in Frage. Die Maßnahme ist freiwillig.

Es finden in der Regel 3 Einzelgespräche in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen statt. Themen und Art sind je nach Fall unterschiedlich. In jedem Fall gehen keine Informationen nach außen. Ziel ist, eine ehrliche Analyse der Vorfälle zu leisten und realistische Vorsätze für die Zukunft zu formulieren.

Es findet keine „Prüfung“ statt.

Zum Erstgespräch ist ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes mitzubringen. Das Formular kann im Internet über das KBA (Auskunft aus dem Verkehrszentralregister) angefordert werden. Sollten Sie hierzu noch Fragen habe, rufen Sie mich an. Ich bin Ihnen gerne behilflich.

 

Nach Ablauf der Maßnahme erhalten Sie von mir eine Teilnahmebescheinigung. Diese wird bei Ihrer Führerscheinstelle vorgelegt und führt zu einem Abzug von 2 Punkten in Flensburg.

 

Impressum